Kosten

Gebühren und Vergütung

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen – vor allem in komplexeren Beratungsmandaten – schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor. Wir weisen darauf hin, dass wir berechtigt sind, einen Vorschuss zu berechnen.

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten und wägen das Prozessrisiko ab, bevor wir kostenauslösende Maßnahmen veranlassen. So können Sie kalkulieren, ob sich für Sie ein Streitfall auch lohnt.

Erstberatung

Es besteht die Möglichkeit einer anwaltlichen Erstberatung, damit Sie sich über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites klar werden oder sich einfach erst einmal einen Überblick über die Rechtslage verschaffen können. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind ebenfalls vom Gegenstandswert abhängig, betragen aber für Verbraucher höchstens 226,10 EUR.

Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, führen wir für Sie gerne eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch und prüfen, inwieweit die Kosten eines Rechtsstreits gegebenenfalls durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind.